Info Energiepass - Energieausweis...
Ab Mitte 2008 gilt eine Energieklassifizierung für Immobilien, die in dem sogenannten Energieausweis festgeschrieben wird. Die deutsche Energieeinsparverordnung (EnEV) dient als Grundlage für die Ausstellung. Der Energiepass ist nach seiner Einführung im Juni 2008 verpflichtend, wenn einer Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. An ihm ist der Energieverbrauch einer Immobilie mittels einer mit einem Zahlenwert versehenen Farbskala abzulesen.
Immobilienbesitzer, die ihr eigenes Einfamilienhaus bewohnen, benötigen derzeitig keinen Energieausweis. Eigentümer von Wohnimmobilien, die vor 1965 erbaut wurden, müssen bis zum Juli 2008 im Besitz eines Energieausweises sein, wenn die Immobilie verkauft oder vermietet werden soll. Für Gebäude nach 1965 wird der Ausweis erst am 1. Januar 2009 Pflicht, ebenso wie für Gebäudearten, die nicht als Wohnräume genutzt werden.
Vorteile
Energieausweis für Mieter, Vermieter und Hauskäufer
Sinn und Zweck eines Energieausweises ist es, dem zukünftigen Käufer / Mieter einen Anhaltspunkt für anfallende Energiekosten zu liefern. So kann der Mieter seine Entscheidung an den Ausweis knüpfen, sowie Punkte des Mietvertrages nachverhandeln. Dies kann zum Beispiel eine Mietminderung umfassen, bis energiesparende Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Für den Mieter liegt der Vorteil darin, seinen Verbrauch für das Mietobjekt im Vorfeld abschätzen zu können. Ferner ist ein Vergleich mit anderen Mietimmobilien möglich. Die Vorteile für einen Vermieter bestehen darin, bereits durchgeführte oder zukünftige Modernisierungen durch den Pass belegen zu können. Somit stärken diese Maßnahmen, sofern die Energiebilanz positiv ausfällt, die Position des Vermieters bei Vertragsverhandlungen sowie die Erfolgschance auf Vertragsabschluss gegenüber anderen Mietobjekten.
Arten
Energieausweis verbrauchsorientiert / bedarfsorientiert
Es wird zwischen zwei verschiedenen Energieausweisen unterschieden. Der verbrauchsorientierte Energiepass basiert auf reellen Verbrauchsdaten die in der Vergangenheit liegen. Die Vorteile dieser Variante liegen im Preis-Leistungs-Verhältnis, da der Ausweis lediglich zwischen 30 und 50 Euro liegt. Nachteilig kann sich der individuelle Energieverbrauch des Vormieters auswirken, was das ermitteln der reellen Energieeffizienz der Immobilie erschwert.
Beim sogenannten bedarfsorientierten Energieausweis erfolgt die Ermittlung des Energieverbrauchs auf Grundlage eines technischen Sachverständigengutachtens. Die Prüfung erfolgt unter Einbeziehung der Dämmung, Heizungsanlage, sowie der Fenster. Diese Form des Ausweises ist, aufgrund der aufwendigeren Erstellung, kostenintensiver. Dabei fallen zwischen 150 bis mehrere hundert Euro als Kosten an. Auch hier kann das jeweilige Nutzungsverhalten einen abweichenden Verbrauch verursachen.
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